Ablauf und Kosten
Ablauf
Wir vereinbaren zunächst einen Termin für ein Erstgespräch. Hier findet sich Zeit die Probleme zu schildern und wir überlegen gemeinsam, ob weitere Termine sinnvoll sind und besprechen die Formalia
Die Kosten für das Erstgespräch werden von den gesetzlichen Versicherungen übernommen. Auch die privaten Krankenkassen und die Beihilfekassen übernehmen die Kosten in aller Regel, es sei denn die Versicherung schließt dies ausdrücklich aus. Da es große Unterschiede zwischen den einzelnen privaten Versicherungen, Versicherungstarifen und regional auch den Beihilfestellen gibt, klären Sie bitte vorab, ob und in welchen Umfang die Kosten übernommen werden.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch das U-Heft, die letzten Schulzeugnisse und Vorbefunde/Berichte anderer Praxen und Kliniken mit. Sollte nach den ersten Schilderungen deutlich werden, dass eine Psychotherapie mit verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt indiziert ist, vereinbaren wir weitere Stunden zum Kennenlernen, zur emotionalen Diagnostik und ggf. zur Leistungsdiagnostik sowie zur Entwicklung eines sog. “Störungsmodells”, d.h. wir versuchen gemeinsam zu verstehen wie die Probleme bzw. die psychische Erkrankung entstanden ist und gehen der Frage nach, warum die Probleme nicht wieder verschwinden bzw. was sie sie aufrecht erhält.
Zeichnet sich während der psychotherapeutischen Sprechstunden und der probatorischen Stunden ab, dass eine Psychotherapie sinnvoll ist, stellen wir einen Antrag auf Psychotherapie (bei der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle. Für den Antrag benötige ich einen Konsiliarbericht von dem Haus- bzw. Kinderarzt, aus dem hervorgeht, dass keine somatischen Gründe gegen die Aufnahme einer Psychotherapie sprechen. Sollte sich bereits nach der ersten Sprechstunde ein dringender Therapiebedarf ergeben, gibt es die Möglichkeit eine Akuttherapie anzuzeigen.
Eine Verhaltenstherapie dauert in der Regel ein - drei Jahre. Bei sehr klar abgegrenzten und/oder leichteren Problemen kann eine Therapie auch in kürzeren Zeiträumen zu einer Verbesserung der Symptome und der Lebensqualität führen. Über den zu erwartenden Zeitraum tauschen wir uns in den ersten Terminen aus.
Zur Einbeziehung von Bezugspersonen:
Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erfordert in aller Regel die Mitarbeit der engsten Bezugspersonen, die wiederum in den meisten Fällen die Eltern, Pflegeeltern, Großeltern oder Betreuer:innen von Jugendhilfeeinrichtungen sind. Mir ist die Mitarbeit der Familie sehr wichtig und ich plane regelmäßige Termine für Sie bzw. mit Ihnen ein!
Nur in bestimmten Fällen (bspw. wenn ältere Patient:innen dies ausdrücklich wünschen, die Patient:innen bereits erwachsen sind oder aber es keine engen Bezugspersonen geben sollte) ist eine Psychotherapie auch ohne Bezugspersonen sinnvoll.
Kosten
Auf gesetzlich-versicherte Patienten kommen keine weiteren Kosten zu. Die Verhaltenstherapie ist als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren teil des Leistungskataloges aller gesetzlichen Krankenkassen.
Für Privatversicherte und Beihilfeempfänger
Am 01.07.2024 trat eine neue gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen in Kraft. Diese gilt für alle Beihilfekassen und privaten Versicherungen, mit Ausnahmen der Beihilfekassen Schleswig-Holsteins und Hamburgs.
Meine Abrechnung orientiert an der an der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Im Reiter Downloads finden Sie eine vollständige Auflistung der Leistungen, die ich abrechne. Da ich mich bei den Leistungen für die Sprechstunden, probatorischen Sitzungen, der Diagnostik und der Akut- wie Kurzzeitherapie an der empfohlenen “Begründungsschwelle” orientiere, dürften in den meisten Versicherungstarifen auch keine Anteile aufkommen, die von Ihnen selbst gezahlt werden müssten. Ausnahme hiervon bildet die Langzeittherapie (GOP/GOÄ Ziffer 870), die ich mit einem Faktor 2.8=122,41 Euro steigere. Hier könnten ggf. Kosten im Sinne einer Eigenbeteiligung von ca. 22 Euro pro Stunde entstehen. Klären Sie dies bitte vorab mit Ihrer Beihilfekasse bzw. privaten Versicherung.
Für weiterführende Informationen möchte ich auf die Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer verweisen: Psychotherapeutische Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten wird gestärkt – BPtK
An dieser Stelle können Sie sich den für mich relevanten neuen Leistungen ab 01.07.2024 aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten: Microsoft Word - GOP-Infotabelle_Abrechnungsempfehlungen 2024-07-01.docx (bptk.de)
Und zu guter Letzt die alten aber noch bestehenden Leistungen nach GOP: GOP_Infotabelle_Stand_2020_6ca43d9d82.pdf (bptk.de)
Für Selbstzahler
Eine psychotherapeutische Behandlung ist auch außerhalb des Krankenkassensystems als Eigenleistung möglich. Ein Vorteil besteht sicherlich darin, dass gegenüber der Krankenkasse die Anonymität gewahrt wird. Die Rechnungsstellung erfolgt dann privat.
Die Abrechnung orientiert sich an den Kosten für Privatversicherte. Unter dem Reiter Downloads finden Sie Auflistung mit allen Leistungen und deren Kosten, die ich abrechne.
Ausfallhonorar
Meine Praxis ist eine sogenannte “Bestellpraxis”, d.h. dass die abgesprochenen Zeiten für Sie fest reserviert sind und in der Regel nicht spontan nachbesetzt werden können. Wird eine Termin zu kurzfristig, d.h. unter 24h vor dem Termin, abgesagt, kann ich den freigewordenen Termin höchstwahrscheinlich nicht nachbesetzen. In einem solchen Fall werde ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 Euro veranschlagen müssen.